Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
93.452 |
Parlamentarische Initiative.
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Änderung der
Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Bundesrat (Staatspolitische Kommission des
Nationalrates) |
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Initiative parlementaire. |
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Modification des conditions
d'éligibilité au Conseil fédéral (Commission des institutions politiques du Conseil
national) |
Bericht der Kommission: 28.10.1993 (BBl IV, 554 / FF IV,
566)
Stellungnahme des Bundesrates: 13.06.1994 (BBl III, 1370 / FF III, 1356)
Ausgangslage
Die Staatspolitische Kommission schlägt die ersatzlose
Streichung von Artikel 96 Absatz 1 Satz 2 der Bundesverfassung vor, wonach nur ein
Mitglied des Bundesrates aus einem Kanton stammen darf. Die Kommission entschloss sich zur
Ausarbeitung dieser Vorlage, nachdem sie sich mit mehreren parlamentarischen Initiativen
befasst hatte, die alle eine Lockerung bzw. Abschaffung der Kantonsklausel verlangten.
Diese Vorstösse waren nach den letzten Ersatzwahlen in den Bundesrat vom 3. und 10. März
1993 eingereicht worden, bei welchen sich einmal mehr gezeigt hatte, dass die
Kantonsklausel die Bundesversammlung in ihrer Wahlfreiheit unzweckmässig einschränkt.
Der Bundesrat kam in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die Aufhebung der
Kantonsklausel im jetzigen Moment und mit einer Partialrevision der Bundesverfassung nicht
die geeignete Lösung sei. Er verwies insbesondere auf die mehrheitlich negativen
Stellungnahmen der lateinischen Kantone.
Verhandlungen
NR |
30.01.1995 |
AB 1995, 173 |
SR |
03.10.1995 |
AB 1995, 970 |
Der Nationalrat lehnte einen Nichteintretensantrag
der Sozialdemokraten ab und stimmte der Streichung der Kantonsklausel mit 61 zu 48 Stimmen
zu.
Im Ständerat stand neben dieser Vorlage auch eine
das gleiche Ziel verfolgende parlamentarische Initiative Schiesser (93.407) zur
Diskussion, welcher der Rat am 30. September 1993 Folge gegeben hatte. Die
Staatspolitische Kommission des Ständerates hielt an der bereits 1993 geäusserten
Auffassung fest, wonach keine separate Vorlage auszuarbeiten sei. Die Frage steht nach
Ansicht der Kommission in engem Zusammenhang mit der als vordringlich betrachteten
Regierungsreform und soll in diesem grösseren Rahmen behandelt werden. Der Rat entschied
sich mit 28 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Initiative Schiesser
wurde aufrechterhalten, wobei die Frist zu ihrer Behandlung bis zur Herbstsession 1997
verlängert wurde.
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